Vom Energieausweis bis zu Vermietung: Online-Services von MOOVIN
Seit dem 1. Juni 2015 heißt es: Wer bestellt, der zahlt! Das Bestellerprinzip greift im deutschen Immobilienmarkt und dient als Schutzmechanismus für Mieter. Nun wird der Makler von demjenigen bezahlt, der ihn beauftragt hat und nicht länger pauschal dem Mieter in Rechnung gestellt. Die teure Maklercourtage trägt deshalb zumeist der...