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Eine Finca auf Mallorca bauen oder kaufen

Finca auf Mallorca bauen
Finca auf Mallorca bauen

Mit dem Bau oder Erwerb einer Immobilie auf Mallorca geht für viele Sonnenanbeter ein großer Wunsch in Erfüllung. Doch ist es so einfach, sich auf der Balearen-Insel nach einem Objekt umzusehen, den Kaufvertrag abzuschließen und einzuziehen? Grundsätzlich ja, aber dennoch sollten zukünftige Häuslebauer und Immobilienbesitzer einige Aspekte beachten.

Die Unterstützung eines Sachverständigen bewahrt Kaufinteressenten vor Fehlentscheidungen

Finca auf Mallorca
Bevor sich Interessenten für eine Finca auf Mallorca entscheiden, ist es noch wichtiger als hierzulande, das Sachverständnis eines hiesigen Architekten zu Rate zu ziehen. Zahlreiche Architekten sind seit langer Zeit auf dem Eiland tätig und konzipieren die Bauvorhaben ihrer Kunden vor Ort. Diese Erfahrung und die spezielle Ortskenntnis tragen dazu bei, die Immobilien objektiv unter die Lupe zu nehmen und deren Wert zu bestimmen. Nicht zu unterschätzen sind die klimatischen Verhältnisse, die auf der Insel herrschen. Dieser Faktor wirkt sich ausschlaggebend auf Bauspezifikationen der Gebäude aus, die beim Bau eines Hauses oder dem Erwerb einer Landhausimmobilie eine wichtige Rolle spielen. Da das Klima auf Mallorca mit wesentlich wärmeren Witterungsbedingungen als in Deutschland einher geht, ist es auf dem Eiland nicht üblich, Fenster und Dächer zu isolieren. Die Bauvorschriften Mallorcas sehen aber bei Bauten bereits einen Energieausweis vor, der den energetische Istzustand dokumentiert oder vorgibt.

Zahlreiche Sanitärbereiche weisen ebenfalls eklatante Unterschiede zu deutschen Immobilien auf. Zudem sind zahlreiche Heizsysteme ebenfalls den klimatischen Bedingungen der Mittelmeerinsel angepasst.

Die Ausstattungsmerkmale variieren deutlich von deutschen Immobilien

Um zu überprüfen, ob all diese Ausstattungsmerkmale den gängigen Richtlinien entsprechen, ist ein Bausachverständiger auf Mallorca besonders wichtig. Doch auch andere Faktoren müssen beim Bau oder Kauf von Fincas auf Mallorca beachtet werden. Ist auf dem avisierten Grundstück bereits ein Haus vorhanden, ist eine genaue Kontrolle des Preis-Leistungs-Verhältnisses unumgänglich. Viele Investoren, die an dem Bau oder Erwerb einer Immobilie auf Mallorca interessiert sind, nehmen sich auf Reisen zu der Insel genügend Zeit, um Preise sowie Objekte miteinander zu vergleichen. Den Austausch mit Insidern wie Immobilienmaklern oder Sachverständigen sollten Interessenten zu einem frühen Zeitpunkt suchen, um sich über die aktuelle Angebotslage und zu erwartende Entwicklungen zu informieren.

Obwohl das Immobilienangebot auf der Insel aufgrund der begrenzten Kapazitäten recht eingeschränkt ist, sollten Investoren nicht übereilt handeln. Dennoch müssen sich zukünftige Immobilienbesitzer vor Augen führen, dass die Grundpreise für Immobilien in guter Lage aufgrund der hohen Nachfrage stetig steigen.

Das Eigentumsrecht über die Immobilie muss nachgewiesen sein

Generell ist es von Bedeutung, sich das Eigentumsrecht über das Objekt durch den Vertragspartner über die Vorlage eines notariellen Kaufvertrages oder eines Grundbuchauszugs nachweisen zu lassen. Gemeindliche Bebauungspläne sowie die Baulandqualität sollten ebenso in die Entscheidung einbezogen werden wie bestehende Miet- und Pachtverträge der Liegenschaft. Vor Vertragsabschluss sollten Immobilienbesitzer beachten, dass tatsächlich alle Zusicherungen im Vertrag schriftlich festgehalten sind. Dass der Kaufvertrag notariell beurkundet wird und die Käufer als neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, ist ebenso wichtig wie die Bewohnbarkeitsbescheinigung. Zusätzlich muss das gewählte Grundstück als Bauland in Frage kommen und sollte eine Mindestgröße für eine spätere Bebauung aufweisen.

Zu guter Letzt müssen sich Käufer lange vor dem Erwerb des Grundstücks, der Finca oder dem Hausbau über damit verbundene Kosten informieren. Grundsätzlich erhöhen sich die Nebenkosten (für die Inanspruchnahme des Grundbuchamts, des Notars etc.) auf drei bis vier Prozent des notariell festgelegten Kaufpreises. Allerdings ist die Grunderwerbssteuer in Höhe von sieben bis zehn Prozent des Kaufpreises noch nicht in diese Kostenkalkulation eingeschlossen. Des Weiteren müssen Käufer für den Erwerb privat genutzter Immobilien den Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent beachten.