BauEinrichtung

Abnahme, Abrechnung, Einrichtung und Einzug

Auch, wenn sich das Unternehmen Hausbau so langsam dem erfolgreichen Ende zuneigt, gibt es für den Bauherrn noch jede Menge zu tun. Denn natürlich ist es nicht einfach damit getan, das Gebäude nach der Fertigstellung zu beziehen – dazu gehört schon wesentlich mehr. Zuallererst nämlich gilt es, das fertiggestellte Haus „abzunehmen“. Das bedeutet: der Bau muss auf Mängel hin untersucht werden. Logisch, dass man diesen Schritt als Bauherr nicht allein, sondern in Begleitung eines Experten unternehmen sollte. Wer den Hausbau gut geplant und für eine fortlaufende Bauleistungskontrolle gesorgt hat, sieht sich nun im Vorteil, da in diesem Fall etwaige Mängel, unterlassene Leistungen am Bau oder sonstige Störungen idealerweise schon während der Bauphase behoben worden sind. Ist die Kontrolle bzw. die Abnahme zur vollkommenen Zufriedenheit verlaufen, erfolgt der nächste Schritt: die Abrechnung. Im Normalfall steht nun nämlich eine satte Schlusszahlung an, die der Bauherr an den Bauträger zu leisten hat. Es empfiehlt sich dabei für den Bauherrn, fünf Prozent dieser Schlusszahlung zunächst nicht an den Bauträger zu überweisen, also einzubehalten.

Das garantiert eine Sicherheit, sollten wider Erwarten nach der Abnahme doch noch Mängel auftreten. Die zeitliche Frist dafür ist in der so genannten Gewährleistungszeit vertraglich festgehalten. Denn in diesem Zeitraum sind die ausführenden Unternehmen verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Und das gestaltet sich eben einfacher, wenn sowieso noch Zahlungen offen sind. In dieser Phase, in der der Einzug nunmehr unmittelbar bevorsteht, hat man als Bauherr allerdings auch noch etwas anderes um die Ohren: den Möbelkauf und die Einrichtung im allgemeinen. Denn normalerweise bedeutet der Umzug von einer Wohnung in ein Haus auch, dass man danach über deutlich mehr Wohn- und Nutzfläche verfügt, die mit der vorhandenen Einrichtung nicht oder nur unzureichend gedeckt wird. In vielen Fällen wird außerdem erst jetzt klar, dass die alte Sitzecke oder der Kleiderschrank nicht zur neuen Umgebung passen. Das heißt im Umkehrschluss, dass man ab sofort viel Zeit in Möbelhäusern verbringen wird.

Wer diese allerletzte Phase des Hausbaus nicht von vornherein in seine Kalkulation aufgenommen hat, tut sich jetzt womöglich mit der Finanzierung des neuen Mobiliars schwer. Oder man macht Abstriche in Sachen Wohnqualität. Denn dann bleibt nichts anderes übrig, als nach dem Einzug mit dem zwar bewohnbaren, aber nicht unbedingt wohnlichen neuen Eigenheim Vorlieb zu nehmen. Nun heißt es, auf eine neue Einrichung zu sparen. Dennoch: die Bauphase ist vorbei und mit dem Umzug fällt jede Menge Stress ab – da können Möbel gern noch ein wenig warten.